Neue Fachregeln für das Dachdeckerhandwerk

Dachhaken und Ziegel-Flexen verboten?

Eine für Solarteure wichtige Neuerscheinung kommt vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks: Neue Fachregeln aus dem März 2024 beschreiben unter anderem den richtigen Umgang mit Dachziegeln und Dachsteinen. Das ist für die Installation von Solaranlagen von großer Bedeutung - denn viele Photovoltaikanlagen werden auf Ziegeldächern errichtet.

Das Regelwerk entsteht in Zusammenarbeit von Dachdecker-Betrieben und Dachziegel-Herstellern. Es wird fortlaufend angepasst, wobei wissenschaftliche Erkenntnisse und Praxiserfahrungen berücksichtigt werden. Diese Fachregeln beschreiben den aktuellen Stand der Technik - und sie ergänzen bestehende, gesetzliche Vorschriften und Normen um konkrete Ausführungsvorschriften.

Wir haben uns die „Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen“ angesehen. Die für Solarteure wichtigsten Punkte fassen wir in diesem Artikel zusammen.

Wenn Sie es ganz genau wissen möchten, können Sie die Fachregel hier bestellen.

Die Bedeutung der Regeldachneigung

In der neuen „Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen“ wurden die Zusatzmaßnahmen in Abhängigkeit von der Regeldachneigung vereinfacht und neu strukturiert. Neu eingefügt wurden Empfehlungen zur Befestigung von Solaranlagen.

Eine zentrale Bedeutung kommt der Regeldachneigung zu. Dies ist die Mindest-Neigung des Daches für Regensicherheit. Der Wert findet sich im Datenblatt des Ziegelherstellers und kann stark variieren – bei Dachziegeln von ca. 16° bis zu ca. 35° Neigung. Der Blick in das Datenblatt oder die Verarbeitungsvorschriften lohnt sich also.

Nur dann, wenn die Regeldachneigung unterschritten wird, sind Zusatzmaßnahmen für Regensicherheit notwendig.

Dachhaken ab Regeldachneigung einsetzbar

Sofern die Regeldachneigung nicht unterschritten wird, können Dachhaken - wie auch bisher - bedenkenlos verwendet werden. Diese Art der Befestigung entspricht dem Stand der Technik.

 

Besondere Maßnahmen bei Unterschreitung der Regeldachneigung

Wird die Regeldachneigung unterschritten, empfehlen die Fachregeln Dachträgerpfannen, die sich ohne eine handwerkliche Anpassung nahtlos in die vorhandene Dachbedeckung einfügen. Das verwendete Produkt soll hinsichtlich der Höhen- und Seitenüberdeckung, sowie der Wasserführung die gleichen Eigenschaften aufweisen, wie die ursprünglichen Dachziegel.

Hierdurch ist die Verwendbarkeit der im Markt aktuell verfügbaren Ersatzlösungen in jedem Einzelfall genau zu prüfen. Die Nutzung von sogenannten Blech-Ersatz-Ziegeln könnte in vielen Fällen unvereinbar mit der Fachregel sein – nämlich dann, wenn diese keinen formschlüssigen Anschluss ermöglichen.

Bis hierher lässt sich also zusammenfassen, dass es auf die Regeldachneigung ankommt – ist diese erreicht oder übertroffen, können Dachhaken wie auch bisher bedenkenlos eingesetzt werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass der Abstand zwischen unterem Ziegel und dem Bügel des Dachhakens 6 mm beträgt, wie man unserer Montageanleitung entnehmen kann.

Garantieverlust durch Flexen?

Neben der Wahl des Befestigungsmittels wird auch die Bearbeitung von Ziegeln (das „Flexen“) im Rahmen des Einbaus immer wieder diskutiert. Das hat mit den Garantiebestimmungen der Dachziegelhersteller zu tun. Vielfach wird in der Branche behauptet, der Endkunde „verliere die Garantie für sein Dach“. Als Lösung empfehlen einige Dachziegelhersteller sogenannte „Solarträger“.

 

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Wichtig ist die Unterscheidung von Gewährleistung und Garantie: Gewährleistung ist ein gesetzlich verankerter Anspruch, Garantie ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers.

Es gibt zwischen beiden große Unterschiede: Während der Gewährleistungsanspruch das Werk des Handwerkers als Ganzes umfasst, gilt die Garantie für jeden Dachziegel einzeln. Durch eine Bearbeitung erlischt möglicherweise die Garantie einzelner Ziegel – aber eben nur die Garantie genau dieser bearbeiteten Ziegel. Die Bearbeitung von Ziegeln ist im Dachbau völlig üblich und wird auch bei Dachfenstern, Dachgauben und Dachaufbauten auf nahezu jedem Dach durchgeführt. Also beinhaltet auch nahezu jedes Dach solche „garantielosen Ziegel“.

Die Gewährleistung richtet sich in einer Kette zunächst an den Handwerker, der seinen Anspruch beim Verkäufer geltend machen kann – welcher diesen Anspruch wiederum beim Hersteller vorbringt.

Die Bearbeitung des Dachziegels lässt unter Umständen den Gewährleistungsanspruch gegen den Dachziegelhersteller erlöschen – nicht jedoch den Anspruch gegen den direkten Ansprechpartner des Endkunden, den Solarteur. Denn der Handwerker erstellt sein Werk ja gerade durch die Bearbeitung des Ziegels und den Einbau der Dachhaken. Und dafür übernimmt er auch die Gewährleistung – das war nie anders.

Technische Aspekte

Auch in technischer Hinsicht gibt es keinen Anlass zu Bedenken: Zwar mag die Stabilität des Ziegels durch die Bearbeitung möglicherweise etwas geringer werden - das bleibt jedoch ohne Auswirkung, da Lasten ja gerade über die tragfähigen novotegra Dachhaken abgeleitet werden und nicht über die Dachziegel. Sofern die Dachhaken also – wie in unserer Montageanleitung beschrieben – mit hinreichendem Abstand des Bügels zur Dachpfanne montiert werden, besteht kein Anlass zur Sorge. Diese Art der Befestigung ist seit 20 Jahren Stand der Technik

 

Rechtliche Sicht

Selbst aus rechtlicher Sicht bewirkt der Einsatz sogenannter Solarträger keinen Sicherheitsgewinn. Denn für diese Elemente kann keine Lastberechnung durchgeführt werden. Im Falle eines Schadens an der Solaranlage, beispielsweise durch ein Starkwindereignis oder hohen Schneedruck, besäße der Bauherr deshalb keine geprüfte Gesamt-System-Statik des Montagesystemherstellers und hätte möglicherweise Schwierigkeiten bei der Geltendmachung seiner Schäden.

Des Weiteren besteht kein Widerspruch zu den Richtlinien für das Dachdeckerhandwerk. Dort wird lediglich gefordert, dass der Einsatzbereich und die Tragfähigkeit lastabtragender Dacheinbauteile vom Hersteller anzugeben und einzuhalten sind. Genau dies geschieht durch unsere Systemplanung mit unserem Auslegungstool Solar-Planit.

Im Ergebnis

  • Ist die Verwendung von Dachhaken seit 20 Jahren Stand der Technik
  • Sind bei richtiger Anwendung keine Folgeschäden bekannt
  • Kann eine Gesamt-System-Statik bei Verwendung von Solarträgern kaum erstellt werden
  • Erfüllen mit Solarträgern errichtete Anlagen nicht die Anforderungen an den Stand der Technik, wenn keine Gesamt-System-Statik vorgelegt werden kann.
  • Ist der Installationsaufwand für Solarträger ungleich höher und weniger wirtschaftlich
  • Besteht kein Widerspruch zu den Richtlinien für das Dachdeckerhandwerk   

Fazit

Auf Grundlage der obigen Ausführungen können Installateure das novotegra Montagesystem für Ziegeldächer bei Vorliegen der Regeldachneigung bedenkenlos einsetzen. Bei geringerer Dachneigung sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Dies ist aber auch dann so, wenn auf dem Dach nicht einmal eine Solaranlage installiert wurde. Solardachträger können bei Unterschreitung der Regeldachneigung die Dichtigkeit fördern, bergen aber andere Risiken. Ihr Einsatz muss daher gründlich geprüft werden.

 

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